NACHHALTIGE ENTWICKLUNG
Unter nachhaltiger Entwicklung versteht man nach gängiger Definition eine
„Entwicklung, die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die
Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu
befriedigen“. Anders gesagt geht es darum, so zu handeln, dass das Wachstum von
heute nicht die natürlichen Lebensgrundlagen und die wirtschaftlichen
Wachstumsmöglichkeiten für künftige Generationen infrage stellt. Nachhaltige
Entwicklung umfasst somit drei Komponenten, nämlich die ökonomische, die soziale
und die ökologische Dimension, die von der Politik in ausgewogener Weise
berücksichtigt werden müssen.
Die 2001 beschlossene und 2005 überarbeitete EU-Strategie für nachhaltige
Entwicklung wird u.a. durch den Grundsatz ergänzt, dass die Umweltbelange auch
in alle anderen Bereiche der EU-Politik einzubeziehen sind, in denen politische
Maßnahmen mit Umweltauswirkungen verbunden sein könnten.